Gesetz zur Aufhebung der Freihäfen Emden und Kiel (FrhfnAufhG k.a.Abk.)

G. v. 07.07.2009 BGBl. I S. 1713 (Nr. 39)
Geltung ab 01.01.2010; FNA: 613-10 Zölle
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Eingangsformel
§ 1
§ 2

Eingangsformel



Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

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§ 1


§ 1 ändert mWv. 1. Januar 2010 FrHfEmdGrÄndG

Die Freihäfen Emden und Kiel werden aufgehoben.

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§ 2



Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2010 in Kraft. Gleichzeitig treten das Gesetz zur Änderung der Grenze des Freihafens Emden vom 19. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1762) sowie die Verordnung über die Änderung des Umfangs des Freihafens Kiel vom 25. Juli 1955 (BAnz. Nr. 147 vom 3. August 1955), die zuletzt durch die Verordnung vom 29. Oktober 1992 (BAnz. S. 8789) geändert worden ist, außer Kraft.



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