Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 11.02.2009 aufgehoben
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§ 76 - Bundesbeamtengesetzes in der bis zum 11. Februar 2009 geltenden Fassung (BBG)

neugefasst durch B. v. 31.03.1999 BGBl. I S. 675; aufgehoben durch Artikel 17 G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160
Geltung ab 01.01.1977; FNA: 2030-2 Beamte
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§ 76


§ 76 wird in 12 Vorschriften zitiert

Der Bundespräsident erläßt die Bestimmungen über Dienstkleidung, die bei Ausübung des Amtes üblich oder erforderlich ist. Er kann die Ausübung dieser Befugnis auf andere Stellen übertragen.

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Zitierungen von § 76 BBG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 76 BBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BBG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Anordnung zur Änderung der Anordnung des Bundespräsidenten über den Erlass von Bestimmungen für die Dienstkleidung von Beamtinnen und Beamten des Bundesministeriums des Innern
A. v. 23.09.2007 BGBl. I S. 2314
Anordnung BPräsKldgBMIAnOÄndAnO
... § 76 des Bundesbeamtengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 1999 (BGBl. I S. ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Anordnung des Bundespräsidenten über den Erlass von Bestimmungen für die Dienstkleidung von Beamtinnen und Beamten des Bundesministeriums des Innern
A. v. 22.08.2005 BGBl. I S. 2511; aufgehoben durch § 3 A. v. 06.09.2013 BGBl. I S. 3594
I. BPräsKldgBMIAnO (vom 13.10.2007)
... § 76 des Bundesbeamtengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 1999 (BGBl. I S. ...

Anordnung des Bundespräsidenten über den Erlaß von Bestimmungen für die Dienstkleidung von Beamten der Bundeszollverwaltung
A. v. 04.04.1957 BGBl. I S. 369; aufgehoben durch § 2 A. v. 17.12.2015 BGBl. I S. 2325
Anordnung BPräsKldgZollVwAnO
... § 76 des Bundesbeamtengesetzes übertrage ich dem Bundesminister der Finanzen für den Bereich ...


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