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Zitierungen von § 40 BBG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 40 BBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BBG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 45 BBG
... Beamten zulässig, wenn er das fünfundfünfzigste Lebensjahr vollendet hat. § 40 gilt entsprechend. (2) Beantragt der Beamte nach Wiederherstellung seiner ...
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