Zitierungen von § 48 BBG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 48 BBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BBG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 49 BBG
... das Beamtenverhältnis nach § 48 , so hat der frühere Beamte keinen Anspruch auf Dienstbezüge und Versorgung, soweit ...
§ 50 BBG
... Dem Bundespräsidenten steht hinsichtlich des Verlustes der Beamtenrechte (§§ 48 , 49) das Gnadenrecht zu. Er kann die Ausübung anderen Stellen übertragen.  ...


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