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Änderungsalarm
Zitierungen von
§ 48 BBG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 48 BBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BBG selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 49 BBG
... das Beamtenverhältnis nach §
48
, so hat der frühere Beamte keinen Anspruch auf Dienstbezüge und Versorgung, soweit ...
§ 50 BBG
... Dem Bundespräsidenten steht hinsichtlich des Verlustes der Beamtenrechte (§§
48
, 49) das Gnadenrecht zu. Er kann die Ausübung anderen Stellen übertragen. ...
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