Zitierungen von § 66 BBG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 66 BBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BBG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 65 BBG
... Der Beamte bedarf zur Übernahme jeder Nebentätigkeit, mit Ausnahme der in § 66 Abs. 1 abschließend aufgeführten, der vorherigen Genehmigung, soweit er nicht nach ...
§ 69 BBG
... zur Ausführung der §§ 64 bis 68 notwendigen Vorschriften über die Nebentätigkeit der Beamten erläßt ... abzuführen hat, 3. welche Beamtengruppen auch zu einer der in § 66 Abs. 1 Nr. 2 und 3 bezeichneten Nebentätigkeiten der Genehmigung bedürfen, soweit es ...
§ 72a BBG
... berufliche Verpflichtungen nur in dem Umfang einzugehen, in dem nach den §§ 64 bis 66 den vollzeitbeschäftigten Beamten die Ausübung von Nebentätigkeiten gestattet ist. ...
§ 72e BBG
... entgeltlicher Nebentätigkeiten zu verzichten und entgeltliche Tätigkeiten nach § 66 Abs. 1 nur in dem Umfang auszuüben, wie er sie bei Vollzeitbeschäftigung ohne Verletzung ...
§ 177 BBG
...  2. Keine Anwendung finden die §§ 26, 41 Abs. 3, §§ 65, 66 , 69, 72, 74, 82 bis 87a, für Honorarkonsularbeamte außerdem § 7 Abs. 1 Nr. 1.  ...


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