§ 2 Anschluss an das Mittelspannungsnetz
(1) Betreiberinnen und Betreiber von Windenergieanlagen an Land nach §
3 Nummer 48 des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes, die an das Mittelspannungsnetz angeschlossen werden, müssen am Netzverknüpfungspunkt einzeln oder gemeinsam mit anderen Anlagen oder durch zusätzliche technische oder betriebliche Einrichtungen die Anforderungen der technischen Richtlinie des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft „Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz", Ausgabe Juni 2008 (Mittelspannungsrichtlinie 2008) (BAnz. Nr. 67a vom 6. Mai 2009) in Verbindung mit „Regelungen und Übergangsfristen für bestimmte Anforderungen in Ergänzung zur technischen Richtlinie: Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz", Stand 1. Januar 2013 (Ergänzung vom 1. Januar 2013) (BAnz AT 12.11.2014 B3) erfüllen, soweit in dieser Verordnung nichts Abweichendes geregelt ist.
(2) Abschnitt 2.5.1.2 der Mittelspannungsrichtlinie 2008 in Verbindung mit der Ergänzung vom 1. Januar 2013 gilt mit der Maßgabe, dass während eines Netzfehlers die Netzspannung durch Einspeisung eines Blindstroms in das Netz gemäß Nummer II.12.d und Nummer II.12.e der Anlage
1 sichergestellt werden muss.
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interne Verweise§ 6 SDLWindV Zertifikate, Sachverständigengutachten und Prototypen (vom 01.01.2017) ... Der Nachweis, dass die Voraussetzungen der §§ 2 bis 4 in Verbindung mit den Anlagen 1 und 2 am Netzverknüpfungspunkt eingehalten werden, ist ... Ist eine Windenergieanlage ein Prototyp, so gelten die Anforderungen der §§ 2 bis 4 in Verbindung mit den Anlagen 1 und 2 in einem Zeitraum von zwei Jahren ab der ... von Absatz 1 muss für den Prototyp der Nachweis, dass die Voraussetzungen der §§ 2 bis 4 in Verbindung mit den Anlagen 1 und 2 am Netzverknüpfungspunkt eingehalten werden, ...
Anlage 2 SDLWindV ... Qvb,gefordert ist die gemäß §§ 2 und 3 geforderte Verfügbare Blindleistung Qvb, wenn eine Windenergie-Erzeugungsanlage ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
G. v. 13.10.2016 BGBl. I S. 2258
Gesetz zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts
G. v. 21.07.2014 BGBl. I S. 1066
Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien
G. v. 28.07.2011 BGBl. I S. 1634, 2255
Artikel 4 EENG Änderung der Systemdienstleistungsverordnung ... Erneuerbare-Energien-Gesetzes und wie der Nachweis zu führen ist." 2. § 2 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert: a) Nach der Angabe „§ ... eine bis zum 31. März 2011 in Betrieb genommen wurde, und die Anforderungen nach § 2 oder § 3 mit Maßgabe der folgenden Anforderungen erfüllt werden: 1. ...
Verordnung zur Änderung der Systemdienstleistungsverordnung
V. v. 25.06.2010 BGBl. I S. 832
Artikel 1 SDLWindVÄndV ... vom 3. Juli 2009 (BGBl. I S. 1734) wird wie folgt geändert: 1. In § 2 Absatz 1 wird die Angabe „30. Juni 2010" durch die Angabe „31. März ...
Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen der finanziellen Förderung für Freiflächenanlagen sowie zur Änderung weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien
V. v. 06.02.2015 BGBl. I S. 108
Zweite Verordnung zur Änderung der Systemdienstleistungsverordnung
V. v. 13.04.2011 BGBl. I S. 638
Artikel 1 2. SDLWindVÄndV ... 2010 (BGBl. I S. 832) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 2 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden nach den Wörtern ...
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