§ 307g Prüfung des Zuschlags an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung
1Ein Anspruch auf Prüfung des Zuschlags an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung besteht nicht vor Ablauf des 31. Dezember 2022. 2Die Träger der Rentenversicherung sollen vorrangig die Ansprüche älterer Berechtigter prüfen.
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenGrundrentengesetz
G. v. 12.08.2020 BGBl. I S. 1879
Artikel 1 GrundRentG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch ... für langjährige Versicherung bei Rentenbeginn vor dem 1. Januar 1992 § 307g Prüfung des Zuschlags an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung ... Grundrentenzeiten." 14. Nach § 307d werden die folgenden §§ 307e bis § 307h eingefügt: „§ 307e Zuschlag an Entgeltpunkten für ... 1991 gilt, ist für den Zuschlag an Entgeltpunkten § 307e anzuwenden. § 307g Prüfung des Zuschlags an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung ...
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