Zitierungen von § 53 SGB VI

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 53 SGB VI verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB VI selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts
G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 414
Artikel 40 SVReformG Weitere Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
... Wörter „Krankengeld der Soldatenentschädigung" eingefügt. 6. § 53 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 wird wie folgt gefasst: „2. wegen einer Wehrdienstbeschädigung nach § ...

Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 12.06.2020 BGBl. I S. 1248; zuletzt geändert durch Artikel 4c G. v. 23.03.2022 BGBl. I S. 482
Artikel 6 7. SGBIVuaÄndG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
... zu genehmigen sind." 3. In § 28 Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „ § 53 " durch die Angabe „§ 73" ersetzt. 4. In § 31 Absatz 1 Nummer ...


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