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Zitierungen von § 90 SGB VI

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 90 SGB VI verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB VI selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts
G. v. 15.12.2004 BGBl. I S. 3396
Artikel 3 LPartRÜG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
... Wörter „oder Lebenspartnerschaftszeit" eingefügt. 12. Dem § 90 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Als Witwenrente oder Witwerrente ...
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