Zitat in folgenden NormenGesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts
G. v. 15.12.2004 BGBl. I S. 3396
Artikel 3 LPartRÜG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch ... Nach der Angabe zu § 105 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 105a Witwenrente und Witwerrente in Sonderfällen". d) In der Angabe zu § 107 ... „unter Ehegatten" gestrichen. 16. Nach § 105 wird folgender § 105a eingefügt: „§ 105a Witwenrente und Witwerrente in Sonderfällen ... 16. Nach § 105 wird folgender § 105a eingefügt: „§ 105a Witwenrente und Witwerrente in Sonderfällen Anspruch auf eine Witwen- oder ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner
G. v. 20.11.2015 BGBl. I S. 2010
Artikel 30 LPartRBerG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch ... wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 105a gestrichen. 2. § 105a wird aufgehoben. 3. § 120e wird wie folgt ... 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 105a gestrichen. 2. § 105a wird aufgehoben. 3. § 120e wird wie folgt geändert: a) Die ...
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