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Zitierungen von § 130 SGB VI

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 130 SGB VI verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB VI selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 273 SGB VI Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
...  (3) Für Personen, die zum Zeitpunkt des Zuständigkeitswechsels nach § 130 und § 136 bereits eine Rente beziehen, bleibt der bisher zuständige Träger der ...
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