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Zitierungen von § 181 SGB VI
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 181 SGB VI verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SGB VI selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 182 SGB VI Zusammentreffen mit vorhandenen Beiträgen (vom 01.01.2016)
... auf Zeit ist eine Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze nach Maßgabe des § 181 Absatz 2a zulässig. (2) Sind für den Nachversicherungszeitraum ...
§ 185 SGB VI Zahlung der Beiträge und Wirkung der Beitragszahlung (vom 01.07.2024)
... Der Betrag der beitragspflichtigen Einnahmen, der sich aus der Erhöhung nach § 181 Absatz 2a ergibt, ist in der Nachversicherungsbescheinigung gesondert auszuweisen. (4) Der ...
§ 277 SGB VI Beitragsrecht bei Nachversicherung (vom 01.01.2016)
... für einen Aufschub der Beitragszahlung nicht mehr gegeben sind. (2) § 181 Absatz 2a ist nicht anzuwenden, wenn die Nachversicherungsbeiträge vor dem 1. Januar 2016 ...
§ 277a SGB VI Durchführung der Nachversicherung im Beitrittsgebiet (vom 01.01.2025)
... jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung entspricht. § 181 Abs. 4 bleibt unberührt. Für Personen, die nach § 233a Abs. 1 Satz 2 als ... der Beiträge mit den entsprechenden Werten der Anlage 10 zu vervielfältigen. § 181 Abs. 4 bleibt ...
§ 281 SGB VI Nachversicherung
... waren und noch nicht nachentrichtet sind, gelten sie erst mit der Zahlung im Sinne des § 181 Abs. 1 Satz 2 als rechtzeitig entrichtete ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot
Sonstige
Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten nach dem Beamtenversorgungsgesetz, zur Übertragung von Zuständigkeiten nach dem Altersgeldgesetz, zur Übertragung von Zuständigkeiten für die Nachversicherung bei einem Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis, zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und für die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und SozialesA. v. 22.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 230
Zitat in folgenden Normen
Altersgeldgesetz (AltGG)
Artikel 1 G. v. 28.08.2013 BGBl. I S. 3386; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 247
§ 10 AltGG Festsetzung und Zahlung des Altersgelds und des Hinterbliebenenaltersgelds, Rückforderung, Durchführung, Altersgeldauskunft (vom 05.04.2017)
... Der Auskunftsanspruch umfasst auch die zur Ermittlung der Nachversicherung nach § 181 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch maßgeblichen Bezüge. Die Auskunft soll innerhalb von drei Monaten nach ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz (BwAttraktStG)
G. v. 13.05.2015 BGBl. I S. 706, 2018 I 532
Artikel 12 BwAttraktStG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
... an Entgeltpunkten für nachversicherte Soldaten auf Zeit." 5. Nach § 181 Absatz 2 wird folgender Absatz 2a eingefügt: „(2a) Bei nachzuversichernden ... auf Zeit ist eine Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze nach Maßgabe des § 181 Absatz 2a zulässig." 7. Dem § 185 Absatz 3 wird folgender Satz ... „Der Betrag der beitragspflichtigen Einnahmen, der sich aus der Erhöhung nach § 181 Absatz 2a ergibt, ist in der Nachversicherungsbescheinigung gesondert auszuweisen." ... Absatz 1. b) Folgender Absatz 2 wird angefügt: „(2) § 181 Absatz 2a ist nicht anzuwenden, wenn die Nachversicherungsbeiträge vor dem 1. Januar 2016 ...
Fünftes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (5. SGB IV-ÄndG)
G. v. 15.04.2015 BGBl. I S. 583, 1008
Artikel 3 5. SGB IV-ÄndG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
... begrenzte Zeit im Ausland beschäftigt sind," eingefügt. 11b. In § 181 Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter „bei Entwicklungshelfern der sich aus § 166 ...
Viertes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3057, 2012 BGBl. I S. 670; zuletzt geändert durch Artikel 13 Abs. 17 G. v. 12.04.2012 BGBl. I S. 579
Artikel 4 4. SGBIVuaÄndG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
... den nach § 4 Absatz 1 versicherten Personen" ersetzt. 12a. In § 181 Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter „oder bei im Ausland beschäftigten Deutschen der ...
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