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Zitierungen von § 264a SGB VI

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 264a SGB VI verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB VI selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 185 SGB VI Zahlung der Beiträge und Wirkung der Beitragszahlung (vom 01.01.2016)
... 2 Nr. 2 gelten für die Ermittlung des Abschlags an Entgeltpunkten § 76 Abs. 4 und § 264a Abs. 2 entsprechend; an die Stelle des Monatsbetrags der Rentenanwartschaft tritt der vom ...
§ 281a SGB VI Zahlung von Beiträgen im Rahmen des Versorgungsausgleichs im Beitrittsgebiet (vom 01.07.2020)
... in Entgeltpunkten (Ost) zugunsten des Ausgleichsberechtigten abzulösen (§ 225 Abs. 2, § 264a ). (2) Für die Zahlung von Beiträgen werden die Rentenanwartschaften ... in Entgeltpunkte (Ost) umgerechnet, soweit das Familiengericht dies angeordnet hat ( § 264a Abs. 1 ). Die Entgeltpunkte (Ost) werden in der Weise ermittelt, dass der Monatsbetrag der ...
 
Zitat in folgenden Normen

Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts
G. v. 15.12.2004 BGBl. I S. 3396
Artikel 3 LPartRÜG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
... und diese wieder aufgehoben oder aufgelöst ist" eingefügt. 29. In § 264a Abs. 2 Satz 1 und 2 werden jeweils nach dem Wort „Ehezeit" die Wörter „oder ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG)
G. v. 03.04.2009 BGBl. I S. 700
Artikel 4 VAStrRefG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
... 2 Nr. 2 gelten für die Ermittlung des Abschlags an Entgeltpunkten § 76 Abs. 4 und § 264a Abs. 2 entsprechend; an die Stelle des Monatsbetrags der Rentenanwartschaft tritt der vom ... Entscheidung des Familiengerichts gilt § 187 Abs. 7 entsprechend." 13. § 264a wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird Halbsatz 2 wie folgt gefasst: ...

Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2575; zuletzt geändert durch Artikel 17 G. v. 12.06.2020 BGBl. I S. 1248
Artikel 1 RÜAbschlG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (vom 01.07.2020)
... folgt gefasst: „§ 263a (weggefallen)". m) Die Angabe zu § 264a wird wie folgt gefasst: „§ 264a (weggefallen)". n) Die ... m) Die Angabe zu § 264a wird wie folgt gefasst: „ § 264a (weggefallen) ". n) Die Angabe zu § 265a wird wie folgt gefasst: „§ ... Wort „gelten" durch das Wort „gilt" ersetzt und wird die Angabe „und § 264a Abs. 2" gestrichen. 7. § 213 Absatz 2 Satz 4 wird ... (Ost) zugeordnet" gestrichen. 26. § 263a wird aufgehoben. 27. § 264a wird aufgehoben. 28. § 264c wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 ...

RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz
G. v. 20.04.2007 BGBl. I S. 554; zuletzt geändert durch Artikel 20 G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1885
Artikel 1 RVAGAnpG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (vom 01.01.2011)
... angefügt: „soweit das Familiengericht dies angeordnet hat (§ 264a Abs. 1)." b) Folgende Sätze werden angefügt: „Der ... zu vervielfältigen, wenn dies vom Familiengericht angeordnet worden ist (§ 264a Abs. 2 Satz)." 76. In § 284 Satz 1 werden die Wörter „Vollendung ...
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