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Zitierungen von § 264c SGB VI

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 264c SGB VI verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB VI selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung
G. v. 05.12.2012 BGBl. I S. 2474
Artikel 4 SGBIVuaÄndG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
... versicherungsfreier Beschäftigung". e) Die Angaben zu den §§ 264b und 264c werden wie folgt gefasst: „§ 264b Zuschläge an ... Die Angaben zu den §§ 264b und 264c werden wie folgt gefasst: „§ 264b Zuschläge an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger ... für Arbeitsentgelt aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung nach § 264b ermittelt, wird auf die Wartezeit die volle Anzahl an Monaten angerechnet, die sich ergibt, wenn ... sie nach § 3 Satz 1 Nummer 3 versicherungspflichtig gewesen sind." 24. § 264b wird wie folgt gefasst: „§ 264b Zuschläge an Entgeltpunkten für ... gewesen sind." 24. § 264b wird wie folgt gefasst: „§ 264b Zuschläge an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger ... 2 gilt § 76b Absatz 2 bis 4 entsprechend." 25. Die bisherigen §§ 264b und 264c werden die §§ 264c und 264d. 26. Die §§ 276a und 276b ...

Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2575; zuletzt geändert durch Artikel 17 G. v. 12.06.2020 BGBl. I S. 1248
Artikel 1 RÜAbschlG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (vom 01.07.2020)
... 26. § 263a wird aufgehoben. 27. § 264a wird aufgehoben. 28. § 264c wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird aufgehoben. b) Die ...
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