Zitierungen von § 279e SGB VI

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 279e SGB VI verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB VI selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Pflege-Versicherungsgesetz (PflegeVG)
G. v. 26.05.1994 BGBl. I S. 1014, 2797; zuletzt geändert durch Artikel 57 Abs. 33 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652
Artikel 5 PflegeVG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
... 279d Beitragszahlung im Beitrittsgebiet" wird eingefügt: „§ 279e Beitragszahlung von Pflegepersonen". 2. § 3 wird wie folgt geändert: ... 20. Nach § 279d wird folgender Paragraph eingefügt: „§ 279e Beitragszahlung von Pflegepersonen (1) Freiwillige Beiträge von Pflegepersonen ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Viertes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3057, 2012 BGBl. I S. 670; zuletzt geändert durch Artikel 13 Abs. 17 G. v. 12.04.2012 BGBl. I S. 579
Artikel 4 4. SGBIVuaÄndG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
... gefasst: „§ 275c (weggefallen)". f) Die Angabe zu § 279e wird wie folgt gefasst: „§ 279e (weggefallen)". g) Die ... f) Die Angabe zu § 279e wird wie folgt gefasst: „§ 279e (weggefallen)". g) Die Angabe zu § 279f wird wie folgt gefasst:  ... b) Satz 2 wird aufgehoben. 21. § 275c wird aufgehoben. 22. § 279e wird aufgehoben. 23. § 279f wird aufgehoben. 24. In § 281a Absatz ...


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