Zitierungen von § 319b SGB VI

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 319b SGB VI verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB VI selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 120h SGB VI Abzuschmelzende Anrechte (vom 01.09.2009)
...  2. der Rentenzuschlag (§ 319a), 3. der Übergangszuschlag (§ 319b ) und 4. der weiterzuzahlende Betrag oder der besitzgeschützte Zahlbetrag der nach ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG)
G. v. 03.04.2009 BGBl. I S. 700
Artikel 4 VAStrRefG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
...  2. der Rentenzuschlag (§ 319a), 3. der Übergangszuschlag (§ 319b ) und 4. der weiterzuzahlende Betrag oder der besitzgeschützte Zahlbetrag der nach ...

Siebtes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 08.04.2008 BGBl. I S. 681
Artikel 5 7. SGBIIIuaÄndG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
... folgt geändert: 01. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 319b folgende Angabe eingefügt: „Zehnter Unterabschnitt Siebtes Gesetz zur ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in aufgehobenen Titeln

Schornsteinfegergesetz (SchfG)
neugefasst durch B. v. 10.08.1998 BGBl. I S. 2071; aufgehoben durch Artikel 4 Abs. 4 G. v. 26.11.2008 BGBl. I S. 2242
§ 56a SchfG Ruhegeld für Bezirksschornsteinfegermeister in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
... 2 Renten-Überleitungsgesetz) sowie die Leistung nach § 315a, § 319a oder § 319b des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch gilt. Satz 1 gilt entsprechend für die ...

Verordnung über die Erstattung einigungsbedingter Leistungen an die Träger der allgemeinen Rentenversicherung
V. v. 17.03.2000 BGBl. I S. 233; aufgehoben durch Artikel 22 G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3057
§ 1 LeistungsV Erstattungsfähige Aufwendungen
... Buches Sozialgesetzbuch, 4. Übergangszuschläge gemäß § 319b des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch, 5. Renten, die nach dem Übergangsrecht der ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed