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Zitierungen von Anlage 10 SGB VI

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 10 SGB VI verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB VI selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 255b SGB VI Verordnungsermächtigung (vom 01.01.2018)
... Ende eines jeden Kalenderjahres 1. für das vergangene Kalenderjahr den Wert der Anlage 10 2. für das folgende Kalenderjahr den vorläufigen Wert der Anlage 10  ... Wert der Anlage 10 2. für das folgende Kalenderjahr den vorläufigen Wert der Anlage 10 als das Vielfache des Durchschnittsentgelts der Anlage 1 zum Durchschnittsentgelt im ...
§ 255d SGB VI Bestimmung des aktuellen Rentenwerts für die Zeit vom 1. Juli 2018 bis zum 1. Juli 2026 (vom 01.01.2018)
... für das jeweilige Kalenderjahr der Wert der Anlage 1 dividiert durch den Wert der Anlage 10 zu berücksichtigen. (2) Für die Bestimmung des aktuellen Rentenwerts zum 1. ...
§ 256a SGB VI Entgeltpunkte für Beitragszeiten im Beitrittsgebiet (vom 01.07.2019)
... Mai 1945 und vor dem 1. Januar 2025 werden Entgeltpunkte ermittelt, indem der mit den Werten der Anlage 10 vervielfältigte Verdienst (Beitragsbemessungsgrundlage) durch das Durchschnittsentgelt ... wird. Bei Rentenbeginn im Jahr 2019 ist der Verdienst des Jahres 2018 mit dem Wert der Anlage 10 zu vervielfältigen, der für dieses Kalenderjahr vorläufig bestimmt ist. ... Wertguthaben, das durch Arbeitsleistung im Beitrittsgebiet erzielt wurde, wird mit dem Wert der Anlage 10 für das Kalenderjahr vervielfältigt, dem das Arbeitsentgelt zugeordnet ist. ... 31. Dezember 2018 ist Satz 1 mit der Maßgabe anzuwenden, dass die vorläufigen Werte der Anlage 10 für das jeweilige Kalenderjahr zu verwenden sind. (2) Als Verdienst ...
§ 275a SGB VI Beitragsbemessungsgrenzen im Beitrittsgebiet für die Zeit bis zum 31. Dezember 2024 (vom 01.07.2018)
... jeweils geltenden Werte der Anlage 2 durch den für dieses Kalenderjahr bestimmten Wert der Anlage 10 geteilt werden. Dabei ist von den ungerundeten Beträgen auszugehen, aus denen die ...
§ 277a SGB VI Durchführung der Nachversicherung im Beitrittsgebiet
... für Zeiten im Beitrittsgebiet vor dem 1. Januar 1992 mit den entsprechenden Werten der Anlage 10 und mit dem Verhältniswert zu vervielfältigen, in dem zum Zeitpunkt der Zahlung die ... ist nur bis zu einem Betrag zu berücksichtigen, der dem durch die entsprechenden Werte der Anlage 10 geteilten Betrag der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung ... ist für die Berechnung der Beiträge mit den entsprechenden Werten der Anlage 10 und mit dem Verhältniswert zu vervielfältigen, in dem zum Zeitpunkt der Zahlung die ...
§ 278a SGB VI Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für die Nachversicherung im Beitrittsgebiet
... ein monatliches Arbeitsentgelt von 150 Deutsche Mark, das durch den jeweiligen Wert der Anlage 10 zu teilen ist, 2. vom 1. Januar 1957 bis zum 30. Juni 1990 ein monatliches ... 1990 ein monatliches Arbeitsentgelt in Höhe von 20 vom Hundert der durch den Wert der Anlage 10 geteilten jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung der Arbeiter und der ... ein monatliches Arbeitsentgelt von 150 Deutsche Mark, das durch den jeweiligen Wert der Anlage 10 zu teilen ist, 2. vom 1. Januar 1968 bis zum 30. Juni 1990 ein monatliches ... 1990 ein monatliches Arbeitsentgelt in Höhe von 10 vom Hundert der durch den Wert der Anlage 10 geteilten jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung der Arbeiter und der ...
§ 281a SGB VI Zahlung von Beiträgen im Rahmen des Versorgungsausgleichs im Beitrittsgebiet (vom 01.07.2020)
... angewendet wird. Als Durchschnittsentgelt im Beitrittsgebiet ist das durch den Wert der Anlage 10 geteilte vorläufige Durchschnittsentgelt im übrigen Bundesgebiet zugrunde zu legen. ...
 
Zitat in folgenden Normen

Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG)
Artikel 3 G. v. 25.07.1991 BGBl. I S. 1606, 1677; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 06.10.2020 BGBl. I S. 2072
§ 6 AAÜG Art der Überführung in die Rentenversicherung (vom 01.01.2018)
... erhöhte Wert der Anlage 14 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch durch den Faktor der Anlage 10 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch desselben Jahres geteilt wird. Der maßgebende Verdienst ist höchstens bis zu ...

Berufliches Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG)
neugefasst durch B. v. 01.07.1997 BGBl. I S. 1625; zuletzt geändert durch Artikel 12a G. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1387
§ 13 BerRehaG Entgeltpunkte für Verfolgungszeiten als Pflichtbeitragszeiten
... die nach Absatz 1 ermittelten oder sich aus Absatz 1a ergebenden, durch die Werte der Anlage 10 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch geteilten Beitragsbemessungsgrundlagen sind die Vorschriften ...
§ 15 BerRehaG Durchschnittseinkommen für Verfolgungszeiten
... die nach § 13 ermittelten Beitragsbemessungsgrundlagen, geteilt durch die Werte der Anlage 10 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch, höchstens 600 Mark monatlich, zugrunde zu legen.  ... die nach § 13 ermittelten Beitragsbemessungsgrundlagen, geteilt durch die Werte der Anlage 10 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch, zugrunde zu legen, soweit sie 600 Mark monatlich ...

Fremdrentengesetz (FRG)
Artikel 1 G. v. 25.02.1960 BGBl. I S. 93, 94; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2759
§ 8a FRG
... in diesem Kalenderjahr höchstens zugrunde zu legen ist, mit den Faktoren nach Anlage 10 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch vervielfältigt wird; für Teilzeitbeschäftigte ...

Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG)
Artikel 1 G. v. 29.07.1994 BGBl. I S. 1890, 1891; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
§ 114 ALG Beitragshöhe (vom 24.06.2020)
... wird der Beitrag bis zum 30. Juni 2024 ermittelt, indem der Beitrag durch den Umrechnungswert nach Anlage 10 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch geteilt wird. Der Beitrag wird auf volle Euro aufgerundet. Er wird vom ...

Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2004
V. v. 09.12.2003 BGBl. I S. 2497
§ 5 SVBezGrV 2004 Werte zur Umrechnung der Beitragsbemessungsgrundlagen des Beitrittsgebiets
... Anlage 10 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird wie folgt ergänzt:  ...

Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2005
V. v. 29.11.2004 BGBl. I S. 3098
§ 5 SVBezGrV 2005 Werte zur Umrechnung der Beitragsbemessungsgrundlagen des Beitrittsgebiets
... Anlage 10 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird wie folgt ergänzt:  ...

Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2006
V. v. 21.12.2005 BGBl. I S. 3627
§ 5 SVBezGrV 2006 Werte zur Umrechnung der Beitragsbemessungsgrundlagen des Beitrittsgebiets
... Anlage 10 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird wie folgt ergänzt:  ...

Übergangsrecht für Renten nach den Vorschriften des Beitrittsgebiets
Artikel 2 G. v. 25.07.1991 BGBl. I S. 1606, 1663; zuletzt geändert durch Artikel 53 G. v. 09.12.2004 BGBl. I S. 3242
§ 38 Art2RÜG Durchschnittseinkommen für Zusatzrenten
... sich aus den Durchschnittsverdiensten der Anlagen 13 und 14, geteilt durch die Werte der Anlage 10 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch ergibt, höchstens jedoch fünf Sechstel der im ...

Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (SGB IV)
neugefasst durch B. v. 12.11.2009 BGBl. I S. 3710, 3973, 2011 I 363; zuletzt geändert durch Artikel 35 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
§ 18 SGB IV Bezugsgröße (vom 01.07.2018)
... 1 zum Sechsten Buch durch den für das Kalenderjahr der Veränderung bestimmten Wert der Anlage 10 zum Sechsten Buch geteilt wird, aufgerundet auf den nächsthöheren, durch 420 teilbaren ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Sozialversicherungs-Rechengrößengesetz 2007
Artikel 12 G. v. 02.12.2006 BGBl. I S. 2742, 2746
§ 5 SVRechGrG 2007 Werte zur Umrechnung der Beitragsbemessungsgrundlagen des Beitrittsgebiets
... Anlage 10 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird wie folgt ergänzt:  ...

Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2008
V. v. 05.12.2007 BGBl. I S. 2797
§ 5 SVRechGrV 2008 Werte zur Umrechnung der Beitragsbemessungsgrundlagen des Beitrittsgebiets
... Anlage 10 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird wie folgt ergänzt:  ...

Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2009
V. v. 02.12.2008 BGBl. I S. 2336
§ 5 SVRechGrV 2009 Werte zur Umrechnung der Beitragsbemessungsgrundlagen des Beitrittsgebiets
... Anlage 10 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird wie folgt ergänzt:  ...

Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2010
V. v. 07.12.2009 BGBl. I S. 3846
§ 5 SVRechGrV 2010 Werte zur Umrechnung der Beitragsbemessungsgrundlagen des Beitrittsgebiets
... Anlage 10 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird wie folgt ergänzt:  ...

Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2011
V. v. 03.12.2010 BGBl. I S. 1761
§ 5 SVRechGrV 2011 Werte zur Umrechnung der Beitragsbemessungsgrundlagen des Beitrittsgebiets
... Anlage 10 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird wie folgt ergänzt:  ...

Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2012
V. v. 02.12.2011 BGBl. I S. 2421
§ 5 SVRechGrV 2012 Werte zur Umrechnung der Beitragsbemessungsgrundlagen des Beitrittsgebiets
... Anlage 10 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird wie folgt ergänzt:  ...

Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2013
V. v. 26.11.2012 BGBl. I S. 2361
§ 5 SVRechGrV 2013 Werte zur Umrechnung der Beitragsbemessungsgrundlagen des Beitrittsgebiets
... Anlage 10 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird wie folgt ergänzt:  ...

Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2014
V. v. 02.12.2013 BGBl. I S. 4038
§ 5 SVRechGrV 2014 Werte zur Umrechnung der Beitragsbemessungsgrundlagen des Beitrittsgebiets
... Anlage 10 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird wie folgt ergänzt:  ...

Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2015
V. v. 01.12.2014 BGBl. I S. 1957
§ 5 SVRechGrV 2015 Werte zur Umrechnung der Beitragsbemessungsgrundlagen des Beitrittsgebiets
... Anlage 10 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird wie folgt ergänzt:  ...

Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2016
V. v. 30.11.2015 BGBl. I S. 2137
§ 5 SVRechGrV 2016 Werte zur Umrechnung der Beitragsbemessungsgrundlagen des Beitrittsgebiets
... Anlage 10 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird wie folgt ergänzt:  ...

Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2017
V. v. 28.11.2016 BGBl. I S. 2665
§ 5 SVRechGrV 2017 Werte zur Umrechnung der Beitragsbemessungsgrundlagen des Beitrittsgebiets
... Anlage 10 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird wie folgt ergänzt:  ...

Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2018
V. v. 16.11.2017 BGBl. I S. 3778
§ 5 SVRechGrV 2018 Werte zur Umrechnung der Beitragsbemessungsgrundlagen des Beitrittsgebiets
...  Anlage 10 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird wie folgt ergänzt:  ...

Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2019
V. v. 27.11.2018 BGBl. I S. 2024
§ 5 SVRechGrV 2019 Wert zur Umrechnung der Beitragsbemessungsgrundlagen des Beitrittsgebiets
...  Anlage 10 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird wie folgt ergänzt:  ...

Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2020
V. v. 17.12.2019 BGBl. I S. 2848
§ 5 SVRechGrV 2020 Wert zur Umrechnung der Beitragsbemessungsgrundlagen des Beitrittsgebiets
...  Anlage 10 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird wie folgt ergänzt: Jahr Umrechnungswert ...

Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2575; zuletzt geändert durch Artikel 17 G. v. 12.06.2020 BGBl. I S. 1248
Artikel 1 RÜAbschlG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (vom 01.07.2020)
... „wobei für das Beitrittsgebiet das Durchschnittsentgelt durch den Faktor der Anlage 10 für dieses Jahr geteilt wird," gestrichen. c) In Nummer 3 wird der Punkt am ... für das jeweilige Kalenderjahr der Wert der Anlage 1 dividiert durch den Wert der Anlage 10 zu berücksichtigen. (2) Für die Bestimmung des aktuellen Rentenwerts zum 1. ... „Bei Rentenbeginn im Jahr 2019 ist der Verdienst des Jahres 2018 mit dem Wert der Anlage 10 zu vervielfältigen, der für dieses Kalenderjahr vorläufig bestimmt ist." ... 31. Dezember 2018 ist Satz 1 mit der Maßgabe anzuwenden, dass die vorläufigen Werte der Anlage 10 für das jeweilige Kalenderjahr zu verwenden sind."  ... 295a wird aufgehoben. 44. (aufgehoben) 45. Die Anlage 10 wird für die Jahre 2019 bis 2024 wie folgt gefasst:  ...

RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz
G. v. 20.04.2007 BGBl. I S. 554; zuletzt geändert durch Artikel 20 G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1885
Artikel 17 RVAGAnpG Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
... Deutschland ermittelt, indem der Beitrag durch den vorläufigen Umrechnungswert nach Anlage 10 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch geteilt wird. Der Beitrag wird auf volle Euro aufgerundet. Er ...