interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGrundrentengesetz
G. v. 12.08.2020 BGBl. I S. 1879
Artikel 1 GrundRentG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch ... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Nach der Angabe zu § 76f wird folgende Angabe eingefügt: „§ 76g Zuschlag an Entgeltpunkten ... Versicherung mit dem Zugangsfaktor vervielfältigt wird." 3. Nach § 76f wird folgender § 76g eingefügt: „§ 76g Zuschlag an Entgeltpunkten ... Grundrentenbewertungszeiten auch Zuschläge an Entgeltpunkten nach den §§ 76e und 76f . (4) Der Zuschlag an Entgeltpunkten wird ermittelt aus dem Durchschnittswert an ...
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