Zitate in ÄnderungsvorschriftenGrundrentengesetz
G. v. 12.08.2020 BGBl. I S. 1879
Artikel 1 GrundRentG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch ... c) Nach der Angabe zu § 117 wird folgende Angabe eingefügt: „ § 117a Besonderheiten beim Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung". ... für langjährige Versicherung." 9. Nach § 117 wird folgender § 117a eingefügt: „§ 117a Besonderheiten beim Zuschlag an Entgeltpunkten ... 9. Nach § 117 wird folgender § 117a eingefügt: „ § 117a Besonderheiten beim Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung ...
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