Zitate in ÄnderungsvorschriftenGrundrentengesetz
G. v. 12.08.2020 BGBl. I S. 1879
Artikel 1 GrundRentG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch ... Abrufverfahren beim Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung § 151c Auskunftsrechte zur Überprüfung von Einkünften aus Kapitalvermögen beim ... und dessen Höhe nachzuweisen. Der Berechtigte ist auf die Überprüfungsrechte nach § 151c hinzuweisen. Erfolgt keine Mitteilung nach Satz 2, gilt Einkommen nach Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 ... Entgeltpunkte." 11. Nach § 151a werden die folgenden §§ 151b und 151c eingefügt: „§ 151b Automatisiertes Abrufverfahren beim Zuschlag an ... 1. die Einrichtung und 2. das Verfahren des automatisierten Abrufs. § 151c Auskunftsrechte zur Überprüfung von Einkünften aus Kapitalvermögen beim ...
Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
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