Zitierungen von § 151c SGB VI

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 151c SGB VI verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB VI selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 97a SGB VI Einkommensanrechnung beim Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung (vom 01.01.2021)
... Höhe nachzuweisen. Der Berechtigte ist auf die Überprüfungsrechte nach § 151c hinzuweisen. Erfolgt keine Mitteilung nach Satz 2, gilt Einkommen nach Absatz 2 Satz 1 ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Finanzverwaltungsgesetz (FVG)
neugefasst durch B. v. 04.04.2006 BGBl. I S. 846, 1202; zuletzt geändert durch Artikel 17 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
§ 5 FVG Aufgaben des Bundeszentralamtes für Steuern (vom 28.03.2024)
... mit den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung in den in § 151b Absatz 2 Satz 2 und § 151c Absatz 1 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch genannten Fällen; 45a. die Durchführung des Besteuerungsverfahrens nach dem ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Grundrentengesetz
G. v. 12.08.2020 BGBl. I S. 1879
Artikel 1 GrundRentG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
... Abrufverfahren beim Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung § 151c Auskunftsrechte zur Überprüfung von Einkünften aus Kapitalvermögen beim ... und dessen Höhe nachzuweisen. Der Berechtigte ist auf die Überprüfungsrechte nach § 151c hinzuweisen. Erfolgt keine Mitteilung nach Satz 2, gilt Einkommen nach Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 ... Entgeltpunkte." 11. Nach § 151a werden die folgenden §§ 151b und 151c eingefügt: „§ 151b Automatisiertes Abrufverfahren beim Zuschlag an ... 1. die Einrichtung und 2. das Verfahren des automatisierten Abrufs. § 151c Auskunftsrechte zur Überprüfung von Einkünften aus Kapitalvermögen beim ...


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