Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 307f SGB VI

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 307f SGB VI verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB VI selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 307e SGB VI Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung bei Rentenbeginn in den Jahren 1992 bis 2020 (vom 01.01.2021)
... das Recht anzuwenden, das vor dem 1. Januar 1992 galt, ist für den Zuschlag an Entgeltpunkten § 307f  ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Grundrentengesetz
G. v. 12.08.2020 BGBl. I S. 1879
Artikel 1 GrundRentG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
... für langjährige Versicherung bei Rentenbeginn in den Jahren 1992 bis 2020 § 307f Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung bei Rentenbeginn vor dem 1. ... Grundrentenzeiten." 14. Nach § 307d werden die folgenden §§ 307e bis § 307h eingefügt: „§ 307e Zuschlag an Entgeltpunkten für ... das Recht anzuwenden, das vor dem 1. Januar 1992 galt, ist für den Zuschlag an Entgeltpunkten § 307f anzuwenden. § 307f Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige ... Januar 1992 galt, ist für den Zuschlag an Entgeltpunkten § 307f anzuwenden. § 307f Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung bei Rentenbeginn vor dem 1. ...
 
Anzeige