In der
Bekanntmachung der Neufassung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes vom
18. Juni 2009 (BGBl. I S. 1322) ist die Neufassung wie folgt zu berichtigen:
In der Überschrift des Ersten Abschnittes ist das Wort „Förderfähige" durch das Wort „Förderungsfähige" zu ersetzen.