(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am Tag nach der Verkündung**) in Kraft.
(2) Artikel
2 Nr. 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc, Buchstabe b Doppelbuchstabe aa und Artikel
2 Nr. 3 treten an dem Tag in Kraft, an dem die Kommission der Europäischen Gemeinschaften die hierfür erforderliche beihilferechtliche Genehmigung erteilt, frühestens jedoch am 21. Juli 2009. Der Tag des Inkrafttretens ist vom Bundesministerium der Finanzen im Bundesgesetzblatt gesondert bekannt zu machen. *)
(3) Artikel
2 Nr. 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb tritt am 1. Januar 2010 in Kraft.
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- *)
- gemäß B. v. 17. September 2009 (BGBl. I S. 3108) sind Änderungen nach Absatz 2 am 18. August 2009 in Kraft getreten
- **)
- Die Verkündung erfolgte am 20. Juli 2009.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Artikels 2 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc, Buchstabe b Doppelbuchstabe aa und des Artikels 2 Nummer 3 des Gesetzes zur Änderung der Förderung von Biokraftstoffen
B. v. 17.09.2009 BGBl. I S. 3108
Bekanntmachung BioKraftFÄndGB ... Artikel 4 Absatz 2 Satz 2 des Gesetzes zur Änderung der Förderung von Biokraftstoffen vom 15. Juli ... hiermit bekannt gemacht, dass die Kommission der Europäischen Gemeinschaften die nach Artikel 4 Absatz 2 Satz 1 des vorbezeichneten Gesetzes erforderliche beihilferechtliche Genehmigung am 18. ...