Artikel 9b - Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, zur Errichtung einer Versorgungsausgleichskasse und anderer Gesetze (SGB4uaÄndG k.a.Abk.)

G. v. 15.07.2009 BGBl. I S. 1939, 2010 I 340; Geltung ab 22.07.2009, abweichend siehe Artikel 10
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Artikel 9b Änderung des Gesetzes zu Übergangsregelungen zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung


Artikel 9b wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 22. Juli 2009 RVOrgÜG § 12, § 13

Das Gesetz zu Übergangsregelungen zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung vom 9. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3242, 3292), das zuletzt durch Artikel 15 Absatz 93 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 12 wird wie folgt geändert:

a)
In der Überschrift wird das Wort „Vertreterversammlung" durch das Wort „Bundesvertreterversammlung" ersetzt.

b)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 1 werden die Wörter „werden Mitglieder der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund" durch die Wörter „werden Mitglieder der Bundesvertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund" ersetzt.

bb)
In Satz 3 werden die Wörter „Dem Ausschuss der Vertreterversammlung nach § 31 Abs. 3b des Vierten Buches Sozialgesetzbuch" durch die Wörter „Der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund" ersetzt.

c)
In Absatz 2 Satz 1 und 2 wird jeweils das Wort „Vertreterversammlung" durch das Wort „Bundesvertreterversammlung" ersetzt.

d)
In Absatz 3 werden die Wörter „Zusammentritt der Vertreterversammlung" durch die Wörter „Zusammentritt der Bundesvertreterversammlung" ersetzt.

2.
§ 13 wird aufgehoben.

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Zitierungen von Artikel 9b Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, zur Errichtung einer Versorgungsausgleichskasse und anderer Gesetze

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 9b SGB4uaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB4uaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 445 10. ZustAnpV Änderung des Gesetzes zu Übergangsregelungen zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung
... Rentenversicherung vom 9. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3242, 3292), das zuletzt durch Artikel 9b des Gesetzes vom 15. Juli 2009 (BGBl. I S. 1939) geändert worden ist, werden die Wörter ...


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