Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 3 - Erstes Gesetz zur Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (1. TEHGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 3 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Artikel 2 tritt am Tag nach der Verkündung*), frühestens jedoch am Tag nach dem Inkrafttreten des Artikels 1 Nummer 6 des Gesetzes zur Änderung der Förderung von Biokraftstoffen in Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 21. Juli 2009.

 
Anzeige