Änderung Artikel 7a Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften vom 01.01.2011

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Artikel 7a a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2011 geltenden Fassung
Artikel 7a n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2011 geltenden Fassung
durch Artikel 9 G. v. 22.12.2010 BGBl. I S. 2262
 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Artikel 7a Weitere Änderungen der Arzneimittelpreisverordnung


(Text neue Fassung)

Artikel 7a (aufgehoben)


vorherige Änderung

§ 5 Absatz 6 der Arzneimittelpreisverordnung vom 14. November 1980 (BGBl. I S. 2147), die zuletzt durch Artikel 7 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird aufgehoben.



 
 



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