§ 25 - Tabaksteuergesetz (TabStG)

Artikel 1 G. v. 15.07.2009 BGBl. I S. 1870 (Nr. 42); zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Geltung ab 01.04.2010, Ermächtigungen gelten ab 22.07.2009; FNA: 612-1-8 Verbrauchsteuern und Monopole
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§ 25 Packungen im Handel, Stückverkauf


§ 25 hat 2 frühere Fassungen und wird in 6 Vorschriften zitiert

(1) 1Der Händler muss die Kleinverkaufspackungen verschlossen halten und die Steuerzeichen an den Packungen unversehrt erhalten. 2Er darf die Packungen jedoch öffnen, um den Inhalt zu prüfen, vorzuzeigen oder, mit Ausnahme des Inhalts von Packungen mit Zigaretten und Feinschnitt, unentgeltlich als Proben oder zu Werbezwecken an Verbraucher zu verteilen. 3Packungen mit Zigarren oder Zigarillos darf er außerdem zum Stückverkauf an Verbraucher öffnen. 4Er darf die Packungen nur so öffnen, dass die Steuerzeichen durchtrennt oder eingerissen werden. 5Der Stückverkauf von Zigarren oder Zigarillos ist nur zulässig, wenn der Preis für die abgegebene Menge, der sich aus dem Kleinverkaufspreis ergibt, nicht auf Bruchteile eines Cents lautet. 6Ein Stückverkauf von Zigaretten ist unzulässig.

(2) (aufgehoben)


Text in der Fassung des Artikels 6 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse G. v. 4. April 2016 BGBl. I S. 569 m.W.v. 20. Mai 2016

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Frühere Fassungen von § 25 TabStG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 20.05.2016Artikel 6 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse
vom 04.04.2016 BGBl. I S. 569
aktuell vorher 01.01.2016Artikel 12 Gesetz zur Neuorganisation der Zollverwaltung
vom 03.12.2015 BGBl. I S. 2178
aktuellvor 01.01.2016Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 25 TabStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 25 TabStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TabStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 36 TabStG Ordnungswidrigkeiten (vom 13.02.2023)
... Satz 2 Kleinverkaufspackungen andere Gegenstände beipackt, 3. einer Vorschrift des § 25 Absatz 1 Satz 1, Satz 2 oder Satz 4 bis 6 über Packungen im Handel oder den Stückverkauf zuwiderhandelt oder 4. ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG)
Artikel 1 G. v. 04.04.2016 BGBl. I S. 569; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 19.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 194
§ 47 TabakerzG Übergangsregelungen (vom 22.07.2023)
... (7) Bis zum Erlass einer Rechtsverordnung nach § 6 Absatz 2 Nummer 2 gilt § 25 Absatz 2 des Tabaksteuergesetzes vom 15. Juli 2009 (BGBl. I S. 1870), das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 3. Dezember ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuorganisation der Zollverwaltung
G. v. 03.12.2015 BGBl. I S. 2178
Artikel 12 ZollVNeuOrgG Änderung des Tabaksteuergesetzes
...  25 Absatz 2 des Tabaksteuergesetzes vom 15. Juli 2009 (BGBl. I S. 1870), das zuletzt durch Artikel 23 ...

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse
G. v. 04.04.2016 BGBl. I S. 569
Artikel 6 TabakerzRLUG Änderung des Tabaksteuergesetzes
... (BGBl. I S. 2178) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 25 Absatz 2 wird aufgehoben. 2. In § 36 Absatz 2 Nummer 3 werden die Angabe ...

Siebtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 607; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Artikel 1 7. VStÄndG Änderung des Tabaksteuergesetzes (vom 29.10.2022)
... bisherige Nummer 4 wird Nummer 5. b) In Absatz 2 Nummer 3 wird nach der Angabe „ § 25 " die Angabe „Absatz 1" eingefügt. 26. § 38 wird wie folgt ...

Viertes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 15.07.2009 BGBl. I S. 1870, 3177
Artikel 10 4. VerbrStÄndG Inkrafttreten, Außerkrafttreten (vom 22.07.2009)
... Absatz 3, § 21 Absatz 5, § 22 Absatz 3, § 23 Absatz 4, § 24 Absatz 2, § 25 , § 26 Absatz 4, § 28 Absatz 2, § 30 Absatz 4, § 31 Absatz 4, § 32 Absatz ...


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