Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 23 TabStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 23 TabStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TabStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 23c TabStG Beförderungen (vom 13.02.2023)
... 36 der Systemrichtlinie erfolgt. (2) Tabakwaren dürfen in den Fällen des § 23 Absatz 1 befördert werden 1. aus dem Steuergebiet in andere Mitgliedstaaten; 2. ...
§ 23e TabStG Unregelmäßigkeiten während der Beförderung von Tabakwaren des steuerrechtlich freien Verkehrs (vom 13.02.2023)
... ordnungsgemäß beendet werden kann, 2. in dem bei einer Beförderung nach § 23 Absatz 1 dem Empfänger eine Erlaubnis nach § 23a Absatz 2 oder dem Versender eine Erlaubnis nach ...
§ 23f TabStG Steuerentstehung, Steuerschuldner (vom 13.02.2023)
... 2 1. in den Fällen der Lieferung von Tabakwaren zu gewerblichen Zwecken nach § 23 Absatz 1 Satz 1 und 3 : mit Beendigung der Beförderung; 2. in den Fällen der Lieferung von ... 2. in den Fällen der Lieferung von Tabakwaren zu gewerblichen Zwecken nach § 23 Absatz 1 Satz 4 : mit dem Verbringen oder Verbringenlassen der außerhalb des Steuergebiets in Empfang ... 4. wenn Tabakwaren in anderen als den in § 22 Absatz 1 und § 23 Absatz 1 genannten Fällen entgegen § 17 Absatz 1 aus dem steuerrechtlich freien Verkehr eines ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Tabaksteuerverordnung (TabStV)
Artikel 1 V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262, 3263; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Sonstige
Fünfte Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262
 
Zitat in folgenden Normen

Tabaksteuerverordnung (TabStV)
Artikel 1 V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262, 3263; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
§ 1 TabStV Begriffsbestimmungen (vom 13.02.2023)
... unter Steueraussetzung oder an der Lieferung von Tabakwaren zu gewerblichen Zwecken nach § 23 des Gesetzes beteiligt sind, elektronische Meldungen über Bewegungen von Tabakwaren mit der ... oder zu Beginn, während oder nach der Lieferung von Tabakwaren zu gewerblichen Zwecken nach § 23 des Gesetzes angewendet wird, wenn das EDV-gestützte Beförderungs- und Kontrollsystem ...
§ 39 TabStV Beförderungen zu privaten Zwecken (vom 13.02.2023)
... vermutet, dass die Tabakwaren zu gewerblichen Zwecken in das Steuergebiet geliefert werden ( §§ 23 bis 23c des Gesetzes). (2) Die Weitergabe von Tabakwaren, auch wenn sie unentgeltlich ...
§ 40 TabStV Zertifizierter Empfänger (vom 13.02.2023)
... für das Verbringen oder Verbringenlassen von Tabakwaren in das Steuergebiet, wenn diese nach § 23 Absatz 1 Satz 4 des Gesetzes außerhalb des Steuergebiets in Empfang genommen wurden. (2) ... für das Verbringen oder Verbringenlassen von Tabakwaren in das Steuergebiet, wenn diese nach § 23 Absatz 1 Satz 3 des Gesetzes außerhalb des Steuergebiets in Empfang genommen wurden. Das ...
§ 40e TabStV Eingangsmeldung bei Verwendung des vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokuments (vom 13.02.2023)
... Tabakwaren in das Steuergebiet steht der Aufnahme nach Satz 1 gleich, sofern die Tabakwaren nach § 23 Absatz 1 Satz 4 des Gesetzes außerhalb des Steuergebiets in Empfang genommen wurden. Das ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Siebte Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 11.08.2021 BGBl. I S. 3602, 2022 I S. 1977; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Artikel 1 7. VerbrStÄndV Änderung der Tabaksteuerverordnung (vom 09.11.2022)
... die Wörter „oder an der Lieferung von Tabakwaren zu gewerblichen Zwecken nach § 23 des Gesetzes" eingefügt. c) Die Nummern 5 bis 8 werden wie folgt gefasst: ... oder zu Beginn, während oder nach der Lieferung von Tabakwaren zu gewerblichen Zwecken nach § 23 des Gesetzes angewendet wird, wenn das EDV-gestützte Beförderungs- und Kontrollsystem ... Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1 und es werden die Wörter „befördert werden ( § 23 des Gesetzes)" durch die Wörter „geliefert werden (§§ 23 bis 23c des ... werden (§ 23 des Gesetzes)" durch die Wörter „geliefert werden ( §§ 23 bis 23c des Gesetzes)" ersetzt. b) Folgender Absatz 2 ... für das Verbringen oder Verbringenlassen von Tabakwaren in das Steuergebiet, wenn diese nach § 23 Absatz 1 Satz 4 des Gesetzes außerhalb des Steuergebiets in Empfang genommen wurden. (2) Auf ... für das Verbringen oder Verbringenlassen von Tabakwaren in das Steuergebiet, wenn diese nach § 23 Absatz 1 Satz 3 des Gesetzes außerhalb des Steuergebiets in Empfang genommen wurden. Das Hauptzollamt kann ... Tabakwaren in das Steuergebiet steht der Aufnahme nach Satz 1 gleich, sofern die Tabakwaren nach § 23 Absatz 1 Satz 4 des Gesetzes außerhalb des Steuergebiets in Empfang genommen wurden. Das Hauptzollamt kann ...

Siebtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 607; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Artikel 1 7. VStÄndG Änderung des Tabaksteuergesetzes (vom 29.10.2022)
... aus anderen, in andere oder über andere Mitgliedstaaten". d) Die Angabe zu § 23 wird wie folgt gefasst: „§ 23 Lieferung zu gewerblichen Zwecken". ... d) Die Angabe zu § 23 wird wie folgt gefasst: „ § 23 Lieferung zu gewerblichen Zwecken". e) Nach der Angabe zu § 23 werden die ... „§ 23 Lieferung zu gewerblichen Zwecken". e) Nach der Angabe zu § 23 werden die folgenden Angaben eingefügt: „§ 23a Zertifizierte ... a) Absatz 3 wird aufgehoben. b) Absatz 4 wird Absatz 3. 19. § 23 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 23 Lieferung zu gewerblichen Zwecken". b) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:  ... 1 bis 3" werden durch die Wörter „zu Absatz 1" ersetzt. 20. Nach § 23 werden die folgenden §§ 23a bis 23g eingefügt: „§ 23a ... 36 der Systemrichtlinie erfolgt. (2) Tabakwaren dürfen in den Fällen des § 23 Absatz 1 befördert werden 1. aus dem Steuergebiet in andere Mitgliedstaaten;  ... beendet werden kann, 2. in dem bei einer Beförderung nach § 23 Absatz 1 dem Empfänger eine Erlaubnis nach § 23a Absatz 2 oder dem Versender eine Erlaubnis nach ... 2 1. in den Fällen der Lieferung von Tabakwaren zu gewerblichen Zwecken nach § 23 Absatz 1 Satz 1 und 3 : mit Beendigung der Beförderung; 2. in den Fällen der Lieferung von ... 2. in den Fällen der Lieferung von Tabakwaren zu gewerblichen Zwecken nach § 23 Absatz 1 Satz 4 : mit dem Verbringen oder Verbringenlassen der außerhalb des Steuergebiets in Empfang ... 4. wenn Tabakwaren in anderen als den in § 22 Absatz 1 und § 23 Absatz 1 genannten Fällen entgegen § 17 Absatz 1 aus dem steuerrechtlich freien Verkehr eines ...

Viertes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 15.07.2009 BGBl. I S. 1870, 3177
Artikel 10 4. VerbrStÄndG Inkrafttreten, Außerkrafttreten (vom 22.07.2009)
... Absatz 2, § 17 Absatz 4, § 18 Absatz 3, § 21 Absatz 5, § 22 Absatz 3, § 23 Absatz 4, § 24 Absatz 2, § 25, § 26 Absatz 4, § 28 Absatz 2, § 30 Absatz ...