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Zitierungen von § 23f TabStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 23f TabStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TabStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 23e TabStG Unregelmäßigkeiten während der Beförderung von Tabakwaren des steuerrechtlich freien Verkehrs (vom 13.02.2023)
... Als Unregelmäßigkeit gilt, mit Ausnahme der in § 23f Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 geregelten Fälle, ein während der Beförderung von Tabakwaren des steuerrechtlich ...
§ 23g TabStG Steuererklärung, Fälligkeit (vom 13.02.2023)
... Die Steuerschuldner nach § 23f Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 haben im Fall des nicht nur gelegentlichen Empfangs für Tabakwaren, für die in einem ... Steuerentstehung folgenden Monats fällig. (2) Die Steuerschuldner nach § 23f Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 haben bei Empfang im Einzelfall unverzüglich eine Steuererklärung abzugeben. ... Steuerentstehung folgenden Monats fällig. (3) Die Steuerschuldner nach § 23f Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 und 3 haben unverzüglich eine Steuererklärung abzugeben. Die Steuer ist sofort ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Siebtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 607; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Artikel 1 7. VStÄndG Änderung des Tabaksteuergesetzes (vom 29.10.2022)
... während der Beförderung von Tabakwaren des steuerrechtlich freien Verkehrs § 23f Steuerentstehung, Steuerschuldner § 23g Steuererklärung, ... Absatz 1" ersetzt. 20. Nach § 23 werden die folgenden §§ 23a bis 23g eingefügt: „§ 23a Zertifizierte Empfänger (1) ... freien Verkehrs (1) Als Unregelmäßigkeit gilt, mit Ausnahme der in § 23f Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 geregelten Fälle, ein während der Beförderung von Tabakwaren des steuerrechtlich ... der Besteuerung Vorschriften zu den Absätzen 1 und 2 zu erlassen. § 23f Steuerentstehung, Steuerschuldner (1) Die Steuer entsteht vorbehaltlich des Absatzes ... § 23g Steuererklärung, Fälligkeit (1) Die Steuerschuldner nach § 23f Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 haben im Fall des nicht nur gelegentlichen Empfangs für Tabakwaren, für die in einem ... auf die Steuerentstehung folgenden Monats fällig. (2) Die Steuerschuldner nach § 23f Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 haben bei Empfang im Einzelfall unverzüglich eine Steuererklärung abzugeben. Die Steuer ... auf die Steuerentstehung folgenden Monats fällig. (3) Die Steuerschuldner nach § 23f Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 und 3 haben unverzüglich eine Steuererklärung abzugeben. Die Steuer ist sofort fällig. ...