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Zitierungen von § 23 SchaumwZwStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 23 SchaumwZwStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SchaumwZwStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 23a SchaumwZwStG Verwender (vom 13.02.2023)
... Wer Schaumwein in den Fällen des § 23 Absatz 1 steuerfrei verwenden will, bedarf einer Erlaubnis. Sie wird auf Antrag unter Widerrufsvorbehalt ...
§ 29 SchaumwZwStG Steuergegenstand
... finden vorbehaltlich des § 31 der § 1 Absatz 3 und 4 und die §§ 3 bis 28 des Teils 1 entsprechende ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Sonstige
Sechste Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 01.07.2011 BGBl. I S. 1308
 
Zitat in folgenden Normen

Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung (SchaumwZwStV)
Artikel 3 V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262, 3302; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
§ 10 SchaumwZwStV Vollständige Zerstörung; unwiederbringlicher Gesamt- oder Teilverlust und Vernichtung (vom 13.02.2023)
... zur Nachweisführung treffen. (2) Die Vernichtung von Schaumwein nach § 23 Absatz 2 Nummer 4 des Gesetzes ist vom Steuerlagerinhaber mindestens eine Woche im Voraus anzuzeigen und anhand ...
§ 38 SchaumwZwStV Antrag auf Erlaubnis zur steuerfreien Verwendung (vom 01.07.2021)
... nachzuweisen. Auf Antrag des Verwenders kann in den Fällen des § 23 Absatz 1 Nummer 3 des Gesetzes von einer Vergällung abgesehen werden. Die Erlaubnis zur steuerfreien ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Branntweinmonopolverwaltung-Auflösungsgesetz (BfBAG)
G. v. 10.03.2017 BGBl. I S. 420
Artikel 8 BfBAG Änderung des Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetzes
...  1. In § 14 Absatz 4 Satz 2 werden die Wörter „Erlaubnis nach § 23 Absatz 2 in Verbindung mit § 153 Absatz 1 des Branntweinmonopolgesetzes" durch die Wörter ... „Erlaubnis nach § 23a" ersetzt. 2. In § 23 Absatz 1 Nummer 1 werden die Wörter „mit Ausnahme reiner Alkohol-Wasser-Mischungen," gestrichen. ...

Fünftes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 21.12.2010 BGBl. I S. 2221; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 16.06.2011 BGBl. I S. 1090
Artikel 3 5. VStÄndG Änderung des Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetzes (vom 01.07.2011)
... 1. Das Inhaltsverzeichnis wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 23 wird wie folgt gefasst: „§ 23 Steuerbefreiungen". b) ... a) Die Angabe zu § 23 wird wie folgt gefasst: „§ 23 Steuerbefreiungen". b) (aufgehoben) 2. In ...

Sechstes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 16.06.2011 BGBl. I S. 1090
Artikel 4 6. VStÄndG Änderung des Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetzes
... Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Nach der Angabe zu § 23 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 23a Verwender".  ... 34 wird wie folgt gefasst: „§ 34 (weggefallen)". 2. § 23 wird wie folgt gefasst: „§ 23 Steuerbefreiungen (1) Schaumwein ... 34 (weggefallen)". 2. § 23 wird wie folgt gefasst: „§ 23 Steuerbefreiungen (1) Schaumwein ist von der Steuer befreit, wenn er gewerblich ... steuerbefreite Verwendung nach Absatz 1 zuzulassen." 3. Nach § 23 wird folgender § 23a eingefügt: „§ 23a Verwender (1) ... „§ 23a Verwender (1) Wer Schaumwein in den Fällen des § 23 Absatz 1 steuerfrei verwenden will, bedarf einer Erlaubnis. Sie wird auf Antrag unter ...

Siebtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 607; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Artikel 2 7. VStÄndG Änderung des Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetzes (vom 29.10.2022)
... der Besteuerung die Einzelheiten zur Steueranmeldung zu bestimmen." 22. § 23 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ...