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Zitierungen von § 22a SchaumwZwStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 22a SchaumwZwStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SchaumwZwStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 22 SchaumwZwStG Unregelmäßigkeiten während der Beförderung von Schaumwein des steuerrechtlich freien Verkehrs (vom 13.02.2023)
... Als Unregelmäßigkeit gilt, mit Ausnahme der in § 22a Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 geregelten Fälle, ein während der Beförderung von Schaumwein des steuerrechtlich ...
§ 22b SchaumwZwStG Steueranmeldung, Fälligkeit (vom 13.02.2023)
... Die Steuerschuldner nach § 22a Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 2 haben bei Empfang im Einzelfall unverzüglich eine Steueranmeldung abzugeben. Die ... fällig. (2) Abweichend von Absatz 1 haben die Steuerschuldner nach § 22a Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 im Fall des nicht nur gelegentlichen Empfangs für Schaumwein, für den in einem Monat die ... fällig. (3) Abweichend von Absatz 1 haben die Steuerschuldner nach § 22a Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 in Fällen des § 21 Absatz 2 Satz 5 für Schaumwein, für den in einem Monat die ... Steuerentstehung folgenden Monats fällig. (4) Die Steuerschuldner nach § 22a Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 bis 5 haben unverzüglich eine Steueranmeldung abzugeben. Die Steuer ist sofort ...
§ 25 SchaumwZwStG Steuerentlastung bei der Beförderung von Schaumwein des steuerrechtlich freien Verkehrs (vom 13.02.2023)
... festgestellt und liegt dieser in einem anderen Mitgliedstaat, wird die auf Grund des § 22a Absatz 1 Nummer 4 erhobene Steuer auf Antrag des Steuerschuldners erlassen oder erstattet, wenn er den Nachweis ...
 
Zitat in folgenden Normen

Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung (SchaumwZwStV)
Artikel 3 V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262, 3302; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
§ 40 SchaumwZwStV Steuerentlastung bei der Beförderung von Schaumwein des steuerrechtlich freien Verkehrs (vom 13.02.2023)
... Entlastungsanmeldung nach Absatz 1 Satz 1 bei dem Hauptzollamt zu stellen, das die Steuer nach § 22a Absatz 1 Nummer 4 des Gesetzes erhoben hat. Dem Antrag ist der Versteuerungsnachweis des anderen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Siebtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 607; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Artikel 2 7. VStÄndG Änderung des Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetzes (vom 29.10.2022)
... Verkehrs". g) Die folgenden Angaben werden eingefügt: „ § 22a Steuerentstehung, Steuerschuldner § 22b Steueranmeldung, ... folgt gefasst: „(1) Als Unregelmäßigkeit gilt, mit Ausnahme der in § 22a Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 geregelten Fälle, ein während der Beförderung von Schaumwein des steuerrechtlich ... den Absätzen 1 und 2" ersetzt. 21. Nach § 22 werden die folgenden §§ 22a und 22b eingefügt: „§ 22a Steuerentstehung, Steuerschuldner  ... Nach § 22 werden die folgenden §§ 22a und 22b eingefügt: „ § 22a Steuerentstehung, Steuerschuldner (1) Die Steuer entsteht vorbehaltlich des Absatzes ... § 22b Steueranmeldung, Fälligkeit (1) Die Steuerschuldner nach § 22a Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 2 haben bei Empfang im Einzelfall unverzüglich eine Steueranmeldung abzugeben. Die Steuer ist ... Monats fällig. (2) Abweichend von Absatz 1 haben die Steuerschuldner nach § 22a Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 im Fall des nicht nur gelegentlichen Empfangs für Schaumwein, für den in einem Monat die ... Monats fällig. (3) Abweichend von Absatz 1 haben die Steuerschuldner nach § 22a Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 in Fällen des § 21 Absatz 2 Satz 5 für Schaumwein, für den in einem Monat die ... auf die Steuerentstehung folgenden Monats fällig. (4) Die Steuerschuldner nach § 22a Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 bis 5 haben unverzüglich eine Steueranmeldung abzugeben. Die Steuer ist sofort fällig. ... die Wörter „nach § 22 Absatz 3" durch die Wörter „auf Grund des § 22a Absatz 1 Nummer 4" ersetzt. bb) Folgender Satz wird angefügt:  ...