interne Verweise§ 10 BierStG Beförderungen im Steuergebiet (vom 01.11.2022) ... im Steuergebiet 1. in andere Steuerlager, 2. in Betriebe von Verwendern ( § 23a Absatz 1 ) oder 3. zu Begünstigten (§ 8) im Steuergebiet. (2) ... 1. vom Steuerlagerinhaber in sein Steuerlager oder 2. vom Verwender ( § 23a Absatz 1 ) in seinen Betrieb aufzunehmen, oder 3. vom Begünstigten (§ 8) zu ...
§ 14 BierStG Steuerentstehung, Steuerschuldner (vom 13.02.2023) ... einem Steuerlager an Personen abgegeben, die nicht im Besitz einer gültigen Erlaubnis nach § 23a Absatz 1 sind, entsteht die Steuer nach Absatz 1. Steuerschuldner sind neben dem ...
§ 29 BierStG Durchführung (vom 06.12.2024) ... zur Verfahrensvereinfachung zuzulassen, dass Bier, das Steuerlagerinhaber oder Verwender nach § 23a Absatz 1 in Besitz genommen haben, als in ihr Steuerlager oder ihren Betrieb aufgenommen gilt, soweit ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß ZitiergebotSonstige
Sechste Verordnung zur Änderung von VerbrauchsteuerverordnungenV. v. 01.07.2011 BGBl. I S. 1308
Zitat in folgenden NormenBiersteuerverordnung (BierStV)
Artikel 4 V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262, 3319; zuletzt geändert durch Artikel 48 G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
Zitate in ÄnderungsvorschriftenAchtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838; 2023 I Nr. 109
Artikel 7 8. VStÄndG Änderung der Biersteuerverordnung (vom 29.10.2022) ... war" eingefügt. f) In Absatz 7 Satz 1 wird der Klammerzusatz „( § 23a Absatz 1 des Gesetzes)" durch die Wörter „nach § 23a Absatz 1 des Gesetzes" ... Klammerzusatz „(§ 23a Absatz 1 des Gesetzes)" durch die Wörter „nach § 23a Absatz 1 des Gesetzes" ersetzt und wird das Wort „zuständige" gestrichen. ... 24 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 wird der Klammerzusatz „( § 23a Absatz 1 des Gesetzes)" durch die Wörter „nach § 23a Absatz 1 des Gesetzes" ... Klammerzusatz „(§ 23a Absatz 1 des Gesetzes)" durch die Wörter „nach § 23a Absatz 1 des Gesetzes" ersetzt und die Wörter „Steuerlagerinhaber als Versender aus seinem ...
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