Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 13 - Kaffeesteuergesetz (KaffeeStG)

Artikel 5 G. v. 15.07.2009 BGBl. I S. 1870, 1919 (Nr. 42); zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Geltung ab 01.04.2010, Ermächtigungen gelten ab 22.07.2009; FNA: 612-15-3 Verbrauchsteuern und Monopole
| |

§ 13 (aufgehoben)






Anzeige


 

Frühere Fassungen von § 13 KaffeeStG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.07.2021Artikel 3 Siebtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
vom 30.03.2021 BGBl. I S. 607

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 13 KaffeeStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13 KaffeeStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KaffeeStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fünftes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 21.12.2010 BGBl. I S. 2221; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 16.06.2011 BGBl. I S. 1090
Artikel 5 5. VStÄndG Änderung des Kaffeesteuergesetzes
... Versandverfahren befindet, das kein zollrechtliches Nichterhebungsverfahren nach § 13 Absatz 2 Nummer 1 oder Nummer 2 ist, die Eingangszollstelle nach Artikel 4 Nummer 4a des ...

Siebtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 607; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Artikel 3 7. VStÄndG Änderung des Kaffeesteuergesetzes
... von Kaffee aus Drittländern oder Drittgebieten". b) Die Angaben zu den §§ 13 und 14 werden wie folgt gefasst: „§ 13 (weggefallen) § ... b) Die Angaben zu den §§ 13 und 14 werden wie folgt gefasst: „ § 13 (weggefallen) § 14 (weggefallen)". c) Die Angabe zu Abschnitt 4 wird wie ... 25 (weggefallen)". 2. In § 3 werden die Wörter „die §§ 13 bis 19" durch die Wörter „die §§ 15 bis 19" ersetzt. 3. ... Eingang von Kaffee aus Drittländern oder Drittgebieten". 10. Die §§ 13 und 14 werden aufgehoben. 11. § 15 wird wie folgt geändert: a) ... 120 des Unionszollkodex" ersetzt. d) In Absatz 4 werden die Wörter „( § 13 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe e )" gestrichen. e) Nach Absatz 4 werden die folgenden Absätze 5 und 6 ...