Artikel 5 - Viertes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen (4. VerbrStÄndG k.a.Abk.)

G. v. 15.07.2009 BGBl. I S. 1870, 3177 (Nr. 42); Geltung ab 01.04.2010, abweichend siehe Artikel 10
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Artikel 5 Kaffeesteuergesetz


Artikel 5 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 22. Juli 2009 KaffeeStG mWv. 1. April 2010

(gesamter Text siehe Kaffeesteuergesetz - KaffeeStG)

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Zitierungen von Artikel 5 Viertes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 4. VerbrStÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 4. VerbrStÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 10 4. VerbrStÄndG Inkrafttreten, Außerkrafttreten (vom 22.07.2009)
... 8, § 24 Absatz 3, § 25 Absatz 4, die §§ 28 und 29; 5. Artikel 5 § 1 Absatz 7, § 2 Absatz 3, § 5 Absatz 2, § 6 Absatz 3, § 7 Absatz 4, ...


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