Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen; Artikel
79 Absatz 2 des
Grundgesetzes ist eingehalten:
Das
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch das Gesetz vom
19. März 2009 (BGBl. I S. 606) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
Nach Artikel
45c wird folgender Artikel
45d eingefügt:
„Artikel
45d Parlamentarisches Kontrollgremium
(1) Der Bundestag bestellt ein Gremium zur Kontrolle der nachrichtendienstlichen Tätigkeit des Bundes.
(2) Das Nähere regelt ein Bundesgesetz."
Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 22. Juli 2009.