Das
Transsexuellengesetz vom
10. September 1980 (BGBl. I S. 1654), das zuletzt durch Artikel
11 des Gesetzes vom
17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 8 Abs. 1 Nr. 2 wird aufgehoben.
- 2.
- In § 9 Abs. 1 Satz 1 werden das Komma nach dem Wort „hat" gestrichen und das Wort „oder" eingefügt sowie die Wörter „oder noch verheiratet ist" gestrichen.
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
---
- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 22. Juli 2009.