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Änderung Artikel 2 Gesetz zur Änderung des Energiesteuergesetzes vom 13.07.2009

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Artikel 2 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 13.07.2009 geltenden Fassung
Artikel 2 n.F. (neue Fassung)
in der am 13.07.2009 geltenden Fassung
durch B. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2444
(Textabschnitt unverändert)

Artikel 2 Inkrafttreten


(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(Text alte Fassung)

(2) Artikel 1 Nummer 2 tritt an dem Tag in Kraft, an dem die Kommission der Europäischen Gemeinschaften die hierzu erforderliche beihilferechtliche Genehmigung erteilt. Der Tag des Inkrafttretens ist vom Bundesministerium der Finanzen im Bundesgesetzblatt gesondert bekannt zu geben.

(Text neue Fassung)

(2) Artikel 1 Nummer 2 tritt an dem Tag in Kraft, an dem die Kommission der Europäischen Gemeinschaften die hierzu erforderliche beihilferechtliche Genehmigung erteilt. Der Tag des Inkrafttretens ist vom Bundesministerium der Finanzen im Bundesgesetzblatt gesondert bekannt zu geben. *)

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*) Anm. d. Red.: gemäß B. v. 30. Juli 2009 (BGBl. I S. 2444) tritt Artikel 1 Nummer 2 am 13. Juli 2009 in Kraft.



 
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