Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
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§ 6 - Dreiundzwanzigste Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (23. AnrV-BG k.a.Abk.)

§ 6


§ 6 ändert mWv. 1. Juli 2009 22. AnrV-BG


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