Eingangsformel - Zwölfte Verordnung zur Änderung der Erholungsurlaubsverordnung (12. EUrlVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 21.07.2009 BGBl. I S. 2104 (Nr. 44); Geltung ab 01.01.2009
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Eingangsformel



Auf Grund des § 89 Satz 2 des Bundesbeamtengesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) in Verbindung mit § 46 des Deutschen Richtergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 1972 (BGBl. I S. 713) verordnet die Bundesregierung:



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