Zitierungen von § 2 Erhaltungssortenverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 ErhSortV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ErhSortV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 ErhSortV Antrag auf Zulassung einer Erhaltungssorte (vom 23.12.2010)
... 1. eine Sortenbezeichnung, 2. eine Sortenbeschreibung entsprechend den in § 2 Absatz 2 und 3 genannten Vorschriften, 3. die Bezeichnung mindestens einer ... für landwirtschaftliche Pflanzenarten, b) des Ablaufs einer Frist nach § 2 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe b, c) der Beendigung des Sortenschutzes, 5. ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitat in folgenden Normen

Besondere Gebührenverordnung BMEL (BMELBGebV)
V. v. 13.07.2021 BGBl. I S. 2874; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 06.07.2022 BGBl. I S. 1102
Anlage BMELBGebV (zu § 2 Absatz 1) Gebühren- und Auslagenverzeichnis (vom 19.07.2022)
... nach § 44 Absatz 1 bis 3 SaatG in Verbindung mit § 2 Absatz 2 bis 4 der Erhaltungssortenverordnung  ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Neunte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verfahren vor dem Bundessortenamt
V. v. 07.03.2012 BGBl. I S. 451
Artikel 1 9. BSAVfVÄndV
... 44 Abs. 1 bis 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 2 bis 4 Erhaltungssorten-VO   402.1 bei Sorten ...

Siebente Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verfahren vor dem Bundessortenamt
V. v. 21.07.2009 BGBl. I S. 2111
Artikel 1 7. BSAVfVÄndV
... 44 Abs. 1 bis 3 SaatG in Verbindung mit § 2 Abs. 2 bis 4 Erhaltungssorten-VO   402.1 bei Sorten ...

Vierzehnte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
V. v. 17.12.2010 BGBl. I S. 2128
Artikel 2 14. SaatGRÄndV Änderung der Erhaltungssortenverordnung
... 1. In § 1 wird das Wort „Gemüsearten," gestrichen. 2. § 2 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed