Das
Strafvollzugsgesetz vom
16. März 1976 (BGBl. I S. 581, 2088; 1977 I S. 436), zuletzt geändert durch §
62 Abs. 10 des Gesetzes vom
17. Juni 2008 (BGBl. I S. 1010), wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 122 wie folgt gefasst:
„§ 122 (weggefallen)".
- 2.
- § 122 wird aufgehoben.
- 3.
- In § 167 Satz 1 werden nach dem Wort „gelten" die Wörter „§ 119 Abs. 5 und 6 der Strafprozessordnung sowie" eingefügt und wird die Angabe „§§ 2 bis 122" durch die Angabe „§§ 2 bis 121" ersetzt.
- 4.
- In § 171 werden nach dem Wort „gelten" die Wörter „§ 119 Abs. 5 und 6 der Strafprozessordnung sowie" eingefügt und wird die Angabe „51 bis 122" durch die Angabe „51 bis 121" ersetzt.
- 5.
- § 178 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 2 wird aufgehoben.
- b)
- Die Absätze 3 und 4 werden die Absätze 2 und 3.
Gesetz zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der Sicherungsverwahrung
G. v. 05.12.2012 BGBl. I S. 2425