Artikel 2 - Dreiundvierzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafzumessung bei Aufklärungs- und Präventionshilfe (43. StrÄndG)

Artikel 2 Änderung des Betäubungsmittelgesetzes


Artikel 2 wird in 3 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. September 2009 BtMG § 31

§ 31 des Betäubungsmittelgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 1994 (BGBl. I S. 358), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 1990) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Im Satzteil vor Nummer 1 werden die Wörter „nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2 des Strafgesetzbuches) oder von einer Bestrafung nach § 29 Abs. 1, 2, 4 oder 6 absehen" durch die Wörter „nach § 49 Abs. 1 des Strafgesetzbuches mildern oder, wenn der Täter keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren verwirkt hat, von Strafe absehen" ersetzt.

2.
Folgender Satz 2 wird angefügt:

„§ 46b Abs. 2 und 3 des Strafgesetzbuches gilt entsprechend."

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Zitierungen von Artikel 2 43. StrÄndG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 43. StrÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 43. StrÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 3 43. StrÄndG Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch
... des Strafgesetzbuches und § 31 des Betäubungsmittelgesetzes in der Fassung des Artikels 2 des Dreiundvierzigsten Strafrechtsänderungsgesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2288) sind ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (EGStGB)
G. v. 02.03.1974 BGBl. I S. 469, 1975 I 1916, 1976 I 507; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
Artikel 316d EGStGB Übergangsvorschrift zum Dreiundvierzigsten Strafrechtsänderungsgesetz (vom 01.09.2009)
... des Strafgesetzbuches und § 31 des Betäubungsmittelgesetzes in der Fassung des Artikels 2 des Dreiundvierzigsten Strafrechtsänderungsgesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2288) sind ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Vierundzwanzigste Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung (24. BtMÄndV)
V. v. 18.12.2009 BGBl. I S. 3944
Artikel 1 24. BtMÄndV Änderung des Betäubungsmittelgesetzes
... der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 1994 (BGBl. I S. 358), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2288) geändert worden ist, werden wie folgt ...


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