Die Verordnung über das Inverkehrbringen und die Aussaat von mit bestimmten Pflanzenschutzmitteln behandeltem Maissaatgut vom 11. Februar 2009 (BAnz. S. 519) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 3 Absatz 2 werden nach den Wörtern „seines erstmaligen Inverkehrbringens" die Wörter „oder seiner Einfuhr zum Eigenbedarf" eingefügt.
- 2.
- § 4 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Satz 1 wird nach der Angabe „§ 1 Absatz 1" die Angabe „, § 2 Absatz 1" eingefügt.
- b)
- Folgender Satz 3 wird angefügt:
„Eine Ausnahmegenehmigung von dem Verbot nach § 2 Absatz 1 kann auch Ausnahmen von der in Anlage 3 beschriebenen Messmethode vorsehen."
- 3.
- § 7 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 wird die Absatzbezeichnung „(1)" gestrichen.
- b)
- Absatz 2 wird aufgehoben.
Verordnung zur Anpassung von Straf- und Bußgeldvorschriften in pflanzenschutzrechtlichen Verordnungen
V. v. 10.10.2012 BGBl. I S. 2113