Artikel 5 - Erstes Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (1. TKGuaÄndG k.a.Abk.)

G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2409 (Nr. 49); Geltung ab 04.08.2009, abweichend Artikel 5
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Artikel 5 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Artikel 2 tritt am ersten Tag des siebten auf die Verkündung*) dieses Gesetzes folgenden Kalendermonats in Kraft.

(3) Artikel 3 tritt mit Wirkung vom 1. März 2008 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 3. August 2009.



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