(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
(2) Artikel
2 tritt am ersten Tag des siebten auf die Verkündung*) dieses Gesetzes folgenden Kalendermonats in Kraft.
(3) Artikel
3 tritt mit Wirkung vom 1. März 2008 in Kraft.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 3. August 2009.