Artikel 4 - Gesetz zur Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung und zur Änderung und Anpassung weiterer Vorschriften (BAFGEG k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes


Artikel 4 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 4. August 2009 BBesG Anlage I, BBesO A/B Besoldungsgruppe B 3

In Anlage I (Bundesbesoldungsordnungen A und B) des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Juni 2009 (BGBl. I S. 1434), das zuletzt durch Artikel 2 Nr. 2 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2350) geändert worden ist, wird in der Besoldungsgruppe B 3 nach der Amtsbezeichnung „Direktor des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Innern" die Amtsbezeichnung „Direktor des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung" eingefügt.

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Zitierungen von Artikel 4 Gesetz zur Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung und zur Änderung und Anpassung weiterer Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 BAFGEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BAFGEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Haushaltsgesetz 2010
G. v. 06.04.2010 BGBl. I S. 346
§ 9 HG 2010 Bezüge
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Juni 2009 (BGBl. I S. 1434), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2424) geändert worden ist, für Beamtinnen und ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende
G. v. 03.08.2010 BGBl. I S. 1112
Artikel 2 GrSiWEntG Änderung weiterer Vorschriften
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Juni 2009 (BGBl. I S. 1434), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2424) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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