Artikel 5 - Gesetz über die Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung und zur Änderung anderer Gesetze (IntVerstZVG k.a.Abk.)

Artikel 5 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes


Artikel 5 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. September 2009 GVG § 23a

Dem § 23a Absatz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 1975 (BGBl. I S. 1077), das zuletzt durch Artikel 9 Absatz 1 des Gesetzes vom 30. Juli 2009 (BGBl. I S. 2449) geändert worden ist, wird folgender Satz angefügt:

 
„Die Zuständigkeit nach Satz 1 Nummer 1 ist eine ausschließliche."

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Zitierungen von Artikel 5 Gesetz über die Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung und zur Änderung anderer Gesetze

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 IntVerstZVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in IntVerstZVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 9 IntVerstZVG Inkrafttreten
...  5 bis 8 treten am 1. September 2009 in Kraft. Im Übrigen tritt das Gesetz am Tag nach der ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Viertes Gesetz zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
G. v. 24.07.2010 BGBl. I S. 976
Artikel 1 4. GVGÄndG
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 1975 (BGBl. I S. 1077), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 30. Juli 2009 (BGBl. I S. 2474) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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