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Artikel 9 - Gesetz über die Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung und zur Änderung anderer Gesetze (IntVerstZVG k.a.Abk.)

Artikel 9 Inkrafttreten



Artikel 5 bis 8 treten am 1. September 2009 in Kraft. Im Übrigen tritt das Gesetz am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 4. August 2009.

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