§
89b Absatz 1 Satz 1 des
Handelsgesetzbuchs in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel
3 des Gesetzes vom
31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2509) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Nummer 1 wird das Komma am Ende durch das Wort „und" ersetzt.
- 2.
- Nummer 2 wird aufgehoben.
- 3.
- Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 2 und nach dem Wort „Umstände" werden ein Komma und die Wörter „insbesondere der dem Handelsvertreter aus Geschäften mit diesen Kunden entgehenden Provisionen," eingefügt.
Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
G. v. 19.11.2010 BGBl. I S. 1592
Verordnung zur Anpassung chemikalienrechtlicher Vorschriften an die Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, sowie zur Anpassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung an Änderungen der Gefahrstoffverordnung
V. v. 18.05.2011 BGBl. I S. 892