Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig treten das
Gesetz betreffend die gemeinsamen Rechte der Besitzer von Schuldverschreibungen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4134-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 53 des Gesetzes vom
5. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2911) geändert worden ist, und das Gesetz über die Anwendung von Vorschriften des Gesetzes betreffend die gemeinsamen Rechte der Besitzer von Schuldverschreibungen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4134-1-1, veröffentlichten bereinigten Fassung außer Kraft.
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- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 4. August 2009.